Behandlungspflege (SGB V)
Was gehört zur Behandlungspflege SGB V?
Dazu gehören alle Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden, wie z.B.
- Medikamentengabe
- Blutdruckkontrolle und Zuckertest
- Injektionen
- Verbände, Wundversorgung
- Dekubitusbehandlung
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Überwachung von Infusionen
- Absaugen der oberen Luftwege
- Dauerkatheterpflege, Blasenspülung
- Einreibungen