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Pflegesachleistungen (SGB XI)

 

Was sind eigentlich Pflegesachleistungen SGB XI?

Im SGB XI die Leistungen festgelegt, die im Auftrag der Pflegekassen erteilt werden. Dazu gehört u.a. die

a) Grundpflege

Hilfe der Übernahme bei

  • der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • dem An- und Ausziehen
  • der Nahrungsaufnahme (oral oder über PEG)
  • der Mobilisierung und Aktivierung
  • den Ausscheidungen (Begleitung zur Toilette, Versorgung mit Inkontinenzartikeln)
  • der Lagerung und dem Betten

b) Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen, Bügeln
  • Kochen
  • Einkaufen

c) Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson


d) Pflege von Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf